Markieren und Signalisieren von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge Bei der Bereitstellung von Stellflächen und Infrastruktur für Elektrofahrzeuge müssen wir grundsätzlich zwischen drei
Fahrzeuggruppen unterscheiden:
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Zweiradfahrzeuge |
- Die Ladegeräte sind in der Regel nicht im Fahrzeug eingebaut.
- Die Traktionsbatterie wird in der Regel getrennt vom Fahrzeug geladen.
- Ladestationen sind in Entwicklung, eine Tendenz zum EnergyBus-Verfahren zeichnet sich ab.
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Motorräder |
- Das Ladegerät wird meistens im Fahrzeug mitgeführt.
- Pro Stellfläche können maximal 4 Fahrzeuge an einer Ladestation angeschlossen werden.
- Das Ladegerät hat in der Regel eine Leistung von bis zu 1.5kW. Mehr als 3kW ist nur in absoluten Ausnahmefällen zu erwarten.
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Drei- und Vierrad-Fahrzeuge |
- Das Ladegerät wird im Fahrzeug mitgeführt.
- In den meisten Fällen reicht eine Leistung von 3kW aus.
- Pro Lade-Station können 2 - 3 Fahrzeuge geladen werden.
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Diese drei Gruppen haben sehr unterschiedliche Ansprüche an die Lade-Infrastruktur und an die Stellfläche. Ein Vermischen dieser drei Gruppen führt zu Konflikten. Eine klare Trennung ist darum notwendig.
Stellflächen für Elektrofahrzeuge
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