Alle Steckdosen, welche heute in Verwendung sind, werden schon über einen Energie-Zähler gemessen. Die etwas kompliziertere Frage ist wie man das Elektrofahrzeuge und seinen Besitzer auf bezahlbare Art und Weise in die «Stromabrechnung» einbindet. Dies ist einer der Hauptpunkte, welcher in den kommenden Jahren einer Lösung zugeführt werden muss.
Befindet sich der Elektroanschluss (Steckdose) für das Elektrofahrzeugs innerhalb der Elektroinstallation des Fahrzeugbesitzers, d.h. im
privaten Bereich, ist diese Frage schon gelöst.
In der Garage von Mehrfamilienhäusern
(halbprivater Bereich) reichen die vorhandenen Elektroanschlüsse in aller Regel höchstens für ein Elektrofahrzeug. Ausserdem wird die elektrische Energie durch den Allgemeinzähler der Liegenschaft gemessen und allen Mietern paritätisch in Rechnung gestellt. Für solche Fälle müssen belastbare und überprüfbare Modelle angewendet werden, um Missverständnissen vorzubeugen und den Strombezug dem Verursacher zu belasten.
Die Sachlage ändert sich im
halb-öffentlichen Bereich wie zum Beispiel bei Einkaufszentren, Restaurants, Parkhäusern usw.. Hier kann es im Interesse des Anbieters des Elektroanschlusses sein, dass der Kunde ohne grossen Aufwand sein Elektrofahrzeug nachladen kann.
Im
öffentlichen Bereich gibt es schon viele unterschiedliche Angebote. In der Schweiz und in anderen europäischen Ländern ist beispielsweise das System
Park & Charge bereits gut eingeführt, im Tessin das zu Park & Charge kompatible System RiParTi. Eine Übersicht ist unter
www.lemnet.org finden. Angeboten werden jeweils landesübliche Steckdosen sowie auch CEE und weitere Steckdosen wie Type2 oder Type3. Was aber für den Benutzer ein Handikap sein kann, ist der Umstand, dass in vielen Orten in Europa unterschiedliche Zugangs- und Abrechnungssysteme angewendet werden. Nur einige wenige Anbieter können einen weiträumigen Zugang garantieren.